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Page:Labi 2009.djvu/154

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auch zwischen dem Dominikal- und Rustikalland zu verringern.[19] Flurbuch und Grundsteueroperate blieben aber nur ein Intermezzo.

Angesichts des Widerstandes der Grundherren hob Leopold II. im Frühjahr 1790 die josephinische Steuer- und Urbarialregulierung auf und führte wieder das alte, auf der theresianischen «Rektifikation» basierende Steuersystem ein. Damit geriet, mitbedingt durch die napoleonischen Kriege, das staatliche Reformwerk der Modernisierung der Finanzadministration am Vorabend der Industriellen Revolution für nahezu zwei Jahrzehnte ins Stocken. Die Grundherrschaft blieb bis 1848 die traditionelle Verwaltungs-, Gerichts- und Wirtschaftsinstitution. Trotz der Zurücknahme des Josephinischen Katasters war aber über die Boden- beschreibung und -bewertung mit der Verstaatlichung der Verwaltung auf den Ebenen Provinz, Kreis, Steuerbezirk, Steuergemeinde/Katastralgemeinde eine zukunftsweisende Tat geleistet worden.[20] Darauf baute der durch das Grund- steuerpatent vom 23. Dezember 1817 angeordnete Franziszeische beziehungs- weise Stabile Kataster auf, der für den «gesamten österreichischen Kaiserstaat» konzipiert war, in Ungarn jedoch erst mit dem Patent vom 20. Oktober 1850 eingeführt wurde. In Ergänzung zum «Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch» (1811) und zur Gründung der Nationalbank (1816) sollte er zur Kapitalisierung des Bodenbesitzes hinführen sowie eine Grundlage für die gleichmässige Bo- denbesteuerung sein. Bis es zum kaiserlichen Patent kam, waren Vorarbeiten von mehr als zehn Jahren notwendig gewesen. Seit 1806 hatte sich Franz I. mit der Einführung eines «allgemeinen, gleichförmigen und stabilen Grundsteuer- systems» befasst. Zu diesem Zweck wurde, nachdem sich davor die Arbeiten der Hofkanzlei wenig effektiv gestalteten, 1810 eine Grundsteuerregulierungs- Kommission eingerichtet, die nach Beendigung der napoleonischen Kriege ihre Arbeiten, in die der Hofkriegsrat als oberste Militärbehörde mit eingebunden wurde, intensivierte. Nach einem langen Hin und Her gelangte man 1817 zu einem Ergebnis, um mit der Neuaufnahme der Boden- und Ertragsverhältnisses beginnen zu können. Damit setzte man einen Meilenstein in Richtung einer Staatsmodernisierung.

Es war ein Verdienst der Grundsteuerregulierungs-Hofkommission und des Generalquartiermeisterstabes, der die Militärtriangulierung besorgte, Franz I. davon überzeugt zu haben, die Katastralvermessung auf einer wissenschaft- lich fundierten Triangulierung aufzubauen. Als administrative Einheit wurde aus dem Josephinischen Kataster die Katastralgemeinde übernommen. Noch 1817 startete das Unternehmen, das sich über einen Zeitraum von 44 Jahren erstreckte. Begonnen wurden die Arbeiten in Niederösterreich, abgeschlossen