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Page:Labi 2009.djvu/208

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Sicherheit anordnen, Gefährlichkeit verbieten


Im Sommer 1887 wendet sich das österreichische k. k. Ministerium des In- nern an die Obrigkeiten alpiner Vereine und informiert sie über angedachte Massnahmen zur Reduktion von Bergunfällen: «Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat sich in Folge der häufigen Wiederkehr von Abstürzen und Verunglückungen einzelner Touristen im Hochgebirge bestimmt gefunden, in Erwägung zu ziehen, ob dagegen nicht im administrativen Wege Massregeln ergriffen werden könnten, welche etwa dahin abzielen würden, ungeübten Touristen das Besteigen gefährlicher Bergpartien, welche ordentlich angelegter Fusssteige ermangeln, ohne erprobte und befügte Führer zu verwehren.»[14]

Es wird die Frage aufgeworfen, ob auf administrativem Weg ungeübten Touristen ohne Begleitung eines Führers der Zugang zu gefährlichen Routen verwehrt werden solle. Erklärtes Ziel sei die Reduktion von Unfällen einzelner Touristen im Hochgebirge. Die Bergsteigervereinigungen werden ausdrücklich um ihre Stellungnahme gebeten. Der Alpenverein hält dagegen, eine Einschränkung von Bergtouren bremse den Fremdenverkehr und würde volkswirtschaftlichen Schaden anrichten. Die Debatte wird in Bergsteigerkreisen weitergetragen und die Untersagung einzelner Touren durchweg abgelehnt, papierne Verbote würden auch nichts ausrichten gegen den «Reiz des Wagnisses»: «Im Ge- gentheil liegt es sehr nahe anzunehmen, dass eine derartige Proskriptionsliste <nicht zu verantwortendem Touren für die überkühnen Sportsleute geradezu die Bedeutung eines Verzeichnisses <besonders schneidiger> Besteigungen erhalten werde.»[15]

Im Erlass der Statthalterei von Tirol und Vorarlberg vom 30. März 1889 wird klargelegt, polizeiliche Massnahmen könnten alpine Unglücksfälle nicht ver- hindern. Dennoch sollten Sicherheitsbehörden die Rahmenbedingungen für eine möglichst hohe Sicherheit der Touristen im Hochgebirge schaffen, damit «der Touristen- und Fremdenverkehr im tirolisch-vorarlbergischen Gebirgslande gehoben» werden könne.[16] Verbote seien zwecklos, unmöglich umzusetzen, und würden an praktischen Fragen scheitern: «Wer wäre im Stande zu sagen,

welche Touren unbedingt ungefährlich, welche bedenklich, welche halsbrecherisch und welche besonders halsbrecherisch sind?»[17]

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Histoire des Alpes - Storia delle Alpi - Geschichte der Alpen 2009/14