übermässige Konkurrenzierung des einheimischen Arbeitsmarktes, um Preistreiberei und Wuchertum, um steigende Kriminalität und Spionagegefahr sowie um mögliche aufbrechende nationale Konflikte und um die Beunruhigung der Bevölkerung durch die Verbreitung von Nachrichten aus den Kriegsgebieten. In rascher Folge wurde ein zentralisiertes Verteilungs- und Versorgungssystem entwickelt, das im wesentlichen aus einer Mischung von Naturalverpflegung in eilig errichteten Barackenlagern und der Zuweisung an verschiedene Aufenthaltsgemeinden bei gleichzeitiger finanzieller Unterstützung bestand. All diese Massnahmen mussten jedoch stets mit Rücksicht auf die operativen Planungen der Militärs erfolgen. Und die sahen vor, keinesfalls Flüchtlinge im engeren und grosszügig bemessenen weiteren Kriegsgebiet oder auch nur in der Nähe von Hauptverkehrslinien und militärisch wie kriegsindustriell wichtigen Anlagen unterzubringen. Allgemeine Ausweispflicht und Passzwänge für diese Bereiche trugen das übrige dazu bei, um auch die inneren Grenzen des Habsburgerreiches allmählich zu einer beinahe unüberwindlichen Barriere zu machen.[11]
Die Konsequenzen dieser Entwicklung lagen auf der Hand: Den österreichischen Verwaltungsbehörden stand in der Folge nur ein äusserst eingeschränktes Gebiet für die Unterbringung hunderttausender Kriegsflüchtlinge im Hinterland zur Verfügung, obwohl das politische System der Monarchie seit 1867 seinen Staatsbürgern trotz aller absolutistischen Machtansprüche die Freizügigkeit der räumlichen Mobilität garantierte.[12] In weiterer Folge bedeutete dies, dass aufgrund der enormen Konzentration derart unterschiedlicher ethnischer und sozialer Gruppen weitere politisch-national sowie ökonomisch motivierte Konflikte zwischen der einheimischen Bevölkerung und den Migranten[13] vorprogrammiert waren.
Ihre Lebenssituation liess den Kriegsflüchtlingen jedoch keine andere Wahl, als im Falle ihrer Mittellosigkeit - und dies betraf mit Fortdauer des Krieges die meisten von ihnen - sich der staatlichen Fürsorge zu unterstellen und damit entweder einem der ebenso verhassten wie gefürchteten Barackenlager oder aber einer bestimmten Aufenthaltsgemeinde zugewiesen zu werden, die sie nur unter gleichzeitigem Verlust der finanziellen staatlichen Unterstützung «freiwillig» verlassen durften. Entstanden die ersten grossen Flüchtlingslager im böhmischen und mährischen Raum, etwa in Nikolsburg, Pohrlitz und Gaya (Mähren) oder in Chotzen (Böhmen), so rückten weitere Bauten wie etwa in Bruck an der Leitha, in Pottendorf, Mitterndorf (Niederösterreich), in Gmünd (Oberösterreich), in Wolfsberg (Kärnten), Wagna