1. das Präsens, für die gegenwärtige und für die zeitlich unbestimmte, zu beliebiger Zeit eintretende Hand- lung. Außerdem wird es überaus häufig in der Erzählung als Praesens historicum gebraucht.
Zwei Verben bilden ein besonderes Praesens consuetu- dinis: biid c er pflegt zu sein, ist oft' neben ata (*ad'tä) 'er ist jetzt' (§ 764); ro'finnadar er pflegt zu wissen" neben ro'fitir c er weiß jetzt. Andere Spuren dieses Unterschieds s. § 531.
2. das Imperfekt oder iterative Präteritum (früher Praesens secwtdarium genannt). Es bezeichnet eine Handlung, die in der Vergangenheit öfters oder gewohn- heitsmäßig stattfand.
3. das einfache Präteritum für vergangene Hand- lungen, die nicht als wiederholt charakterisiert sind. Über Bedeutungsunterscheidungen durch vorgesetzte Partikeln s. § 524.
4. das Futurum bezeichnet die zukünftige und auch die in einem zukünftigen Zeitpunkt vergangene Handlung (Futurum exactum).
5. das Präteritum Futuri (früher Futurum secun- dariam genannt) steht sowohl in Hauptsätzen als in in- dikativischen Nebensätzen. Es vergleicht sich dem roma- nischen Kondizional und wird gebraucht:
a) für eine Handlung, die, von einer bestimmten vergangenen Zeit aus betrachtet, in der Zukunft lag (lat. dicturus erat oder fuit).
b) ohne zeitliche Bestimmung für eine Handlung, deren Realität (oder — mit der Negazion — Irrealität) nicht mit voller Sicherheit behauptet wird (Potenzial): f er dürfte wohl (nicht) tun' oder 'getan haben'; er würde wohl tun, wenn..' usw.
c) ebenso zeitlich unbestimmt für eine Handlung, die als nicht verwirklicht, als Gegensatz zu dem tatsächlich Geschehenden gedacht wird (Irrealis); besonders oft im übergeordneten Satze kondizionaler Perioden: c er würde