nach unterscheidet man bei den erstem weiter — im An- schluß an die lateinische Grammatik — eine aktive Flexion und eine deponenziale, die aus der medialen des Alt-Indogermanischen hervorgewachsen ist. Aktiv und Deponens fallen aber stets zusammen im Imperfekt des Indikativs, im Präteritum des Subjunktivs und des Futu- rums, ferner in der II pl aller Tempora und Modi und in der III sg des Imperativs.
Die deponenziale Flexion ist im Rückgang begriffen. Z. B. werden die absoluten Formen der abgeleiteten Verben auf -ugar -igur (§ 517) öfter aktivisch als deponenzial gebildet. Überhaupt gibt es kaum ein reichlicher be- legtes Deponens, das nicht hie und da aktivisch flektierte. Über das allmälige Absterben des Deponens in der folgenden Periode s. Strachan a. a. 0.
Bei einigen Verben ist die deponenziale Flexion seit alters beschränkt. So bilden ad'ci 'er sieht', do'eci 'er schaut an' nur den Subjunktiv deponenzial (§607); daimid 'er gesteht zu', con'icc 'er kann', do'ecmaing, for'cumaing 'es ereignet sich' nur das Prä- teritum des Indikativs (§ 683).
Das Passiv ist — abweichend vom Lateinischen — vom Deponens verschieden gebildet. Es wird auch von nicht transitiven Verben gebraucht, da wo der Handelnde nicht bezeichnet werden soll; z. B. tlagar man gehe!', es gehe jemand!', eigentlich 'es werde gegangen!'; ro'both c man ist gewesen' usw.
Modi.
510. Das irische Verb unterscheidet drei Modi:
1. den Indikativ,
2. den Imperativ oder Modus des Befehls und Verbots,
3. den Subjunktiv.
Ich gebrauche den Ausdruck 'Subjunktiv' statt 'Konjunktiv', um der lästigen Verwechslung mit der 'konjunkten Flexion' (§ 535) vorzubeugen.