537. Einige Verben entziehen sich dem Wechsel von absoluter und konjunkter Flexion dadurch, daß sie überall da, wo keine Konjunkt- oder Verbalpartikel vor sie tritt, eine Präposizion vor sich nehmen; nur nicht im Imperativ, wo ein Wechsel zwischen absoluten und kon- junkten Endungen nicht besteht.
So kommen die Deponenzien 'cluinethar 'er hört", 'fitir er weiß', 'laimethar er wagt' nur konjunkt vor. Wo keine Partikel vorausgeht, die konjunkte Flexion bedingt, heißt es ro' cluinethar, ro'fitir, ro'laimethar (aber z. B. ni' cluinethar), und so in allen Formen außer dem Imperativ (cluinte 'höre!', finnad er wisse!').
Ebenso wechseln 'clgathar und ad'ägathar er fürchtet', 'td und atä (*ad'tä) 'ist' (§ 756), Prät. 'füair c er fand' Pass. 'früh und fo'füair fo'frith.
Man kann das Verhältnis auch so ausdrücken: diese Komposita werfen ihre Präposizion überall da ab, wo sie den Hauptakzent erhalten müßte.
Wenn die archaische Glosse laimir sni zu audemus Wb I 15c 20 intakt ist, so war das Verb in jener Periode noch absoluter Flexion fähig. Daneben aber schon ru'laimur f audeo' Wb 1 17c21.
538. Die Verbalpartikel no, nie tritt nur vor das Verbum simplex und nur dann, wenn ihm keine Konjunktpartikel und kein ro vorangeht. Ihr Gebrauch ist dann folgender:
1. Sie steht immer vor dem Imperf. Ind., dem Prät. Fut. und dem Prät. Subj. Diese Formen sind daher immer konjunkt.
Sie fehlt nur vor Formen der Kopula oder wird teilweise durch ro vertreten s. § 787. 790.
2. Vor andere Verbalformen tritt sie:
a) um ein infigiertes Personalpronomen zu stützen (§ 409 c), z. B. car(a)it 'sie lieben': no-m'charat 'sie lieben mich"; gegoin er verwundete': no-s' gegoin er verwun- dete sie'.
Über ro beim Fut. bieid s. § 768.