2. im Verburn simplex
a) nach den Verbalpartikeln ro (§ 519 ff.) und no (§ 538),
b) nach den Konjunkzionen und Partikeln, die § 36,2 unter dem Namen Konjunktpartikeln aufgezählt sind.
Absolute Flexion hat nur das Verbum simplex in anderer Stellung. Nur sie unterscheidet relative Formen mit besonderer Endung (§ 533 c). Beim Deponens und Passiv sind die absoluten Relativformen äußerlich immer gleich den betreffenden unrelativischen Personalformen konjunkter Flexion.
Z. B. absolut berid c er trägt, konjunkt: do'beir 'er bringt (prototoniert: "tabir), as'beir er sagt, ni'beir er trägt nicht', lasa'm-beir mit dem er trägt' usw.
536. Der Form nach entspricht der Unterschied zwischen absolut und konjunkt vielfach dem altindogermanischen zwischen sogenannten primären und sekundären Personalendungen (s. Brugmanns Grundriß II § 974). Die Frage ist, wie sich die irische (und, wie einzelne Reste im Altkymrischen erraten lassen, einst gemein-inselkeitische) Verteilung erklärt.
Vielleicht bietet das Altgriechische eine Handhabe. In der II sg Präs. unthematischer Verben hat es Ausgänge, die auf die Primärendung -si zurückgehen, nur hinter einsilbigen Stämmen: eaai und att. ei (aus *eai), e! c du gehst' aus *eifft, qprjc; aus *<päöi+<;; dagegen bei mehrsilbigen die Sekundärendung -s: fidrn;, keiKvuc; usw.; dasselbe -s bei einsilbigen hinter dem Augment: eqpn.?, cfvuji; usw. Ist dieses Verhältnis alt, daß in gewissen Fällen einsilbige Formen Primärendung, durch Stammbildung oder Zusammen- setzung mehrsilbige aber Sekundärendung hatten, so läßt sich der irische Zustand wohl daraus herleiten. Man müßte annehmen, daß, wie im Griechischen das Augment, so hier auch andere Partikeln wie eine Negazion, eine Präposizion Sekundärendung zunächst bei einsilbigen Verbalstämmen bedingte; ferner daß dann der Gegensatz von ein- und mehrsilbig sich verschob zu dem von einfach und zusammengesetzt: endlich daß dieser Gegen- satz auf alle Verben und die verschiedensten Verbalformen aus- gedehnt wurde. Anders Zimmer KZ 30, 1 19 f., der die irische Ver- teilung im wesentlicben für die Altindogermanische hält.